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| Der Elektronische Spielbericht (ESB) | |
Am 15.08.2015 fand die erste Schulung zum ESB statt. Der ESB wird ab der kommenden Saison in den Erwachsenenspielklassen des HV oberhalb der Bezirksiga, sowie in den Jugendoberligen weibiche A-, männliche A- und B-Jugend verpflichtenden eingeführt. Die für die Vereine in diesen Spielklassen tätigen Zeitnehmer/Sekretäre müssen bei den Spielen neben ihrem ZS-Ausweis (oder ersatzweise SR-Ausweis) ein Teilnahmezertikfikat einer ESB-Schulung vorlegen können. Das Programm "SIS-Spielbericht" läst sich mit den SIS-Zugangsdaten auf der Homepage von Gatecom herunterladen. Das Programm muss auf einem Windows-Rechner installiert werden. Der Zugang zum Downloadbereich ist über die Vereinskenung und das SIS-Kennwort oder das Ergebnis-Kennwort des Vereins möglich (Hinweis: Die SIS-Vereinsfunktionäre verfügen über Vereinskennung und SIS-Kennwort. Daneben gibt es aber auch ein Ergebniskennwort. Dieses berechtigt zum Zugang zum Downloadbereich und zur Nutzung des SIS-Spielberichts). Die Vereine haben die Möglichkeiten, über das Vereinsweb für ihre Mannschaften entsprechende Kaderisten aus der SIS-Passdatei anzulegen. Dies erleichtert die Arbeit der Mannschaftsverantwortlichen (die künftig die Spielberichte ihrer Mannschaften entsprechend online vorbereiten können) und der Z/S vor Ort. Mit dem ESB ergeben sich auch neue Möglichkeiten: Liveticker (kann auf der Vereins-Homepage eingebunden werden), Statistik über Tore, 7m, Bestrafungen, direkte SIS-Eingabe durch das Versenden des Spielberichts (keine Ergebnismeldungen mehr notwendig). Folgende Servicedokumente stehen auch im Downloadbereich von Gatecom, aber auch in unserem Downloadcenter zur Verfügung: - Installationshinweise - Leitaden für ZS vor dem Spiel - Leifaden für ZS während des Spiels - Leifaden für Vereine Die in Bielefeld terminierten Schulungen des HV sind weitestgehend ausgebucht. Vereine, die noch mehr Z/S schulen lassen möchten, wenden sich bitte per Mail an esb@handballkreis.de. Wir sammeln diese Anmeldungen und werden nach Ende der HV-Schulungen und bei entsprechendem Bedarf über weitere kreiseigene Schulungen entscheiden.
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